Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 – Vertragsabschluss

Die nachfolgenden Verkaufs- und Mietbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Gerichts und Privatpersonen. Entgegenstehende oder von unseren eigenen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmen.

Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Unsere Angebote sind stets freibleibend.


§ 2 – Preise

Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk bzw. Lager. Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer-, Verpackungs-, Verladungs- und Versandkosten werden zusätzlich berechnet.

Bei frachtfrei vereinbarter Lieferung bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg. Kosten für nicht durch uns zu vertretende Versandhindernisse werden dem Besteller nach Aufwand zusätzlich berechnet.

Bei den vereinbarten Mietzinszahlungen handelt es sich um Tagespreise. Es gelten die am Tage der Anmietung vereinbarten Preise. Vergünstigungen für Mehrtagesmiete erfolgen gemäß unserer Preisliste nur bei Anmietung ohne Mietzeitunterbrechung. Der Mieter erhält eine Betriebsanleitung betreffend dem Mietgerät und ist verpflichtet, mit der Mietsache ordnungsgemäß und sorgfältig umzugehen. Die Reinigungskosten und Betriebsmittel im Zusammenhang mit der Vermietung werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

Der Mieter hat alles zu unterlassen, was zu Schäden an der Mietsache führen könnte.


§ 3 – Versand und Entgegennahme des Liefergegenstandes

Soweit der Liefergegenstand dem Spediteur oder dem Frachtführer übergeben wurde, geht die Gefahr auf den Besteller über.

Der Besteller ist verpflichtet, den angelieferten Vertragsgegenstand in Empfang zu nehmen. Das Vorhandensein unwesentlicher Mängel berechtigt nicht zur Annahmeverweigerung.

Der Besteller hat die Ware umgehend nach Empfang sorgfältig zu prüfen und auf Mängel zu untersuchen. Sollten Mängel festgestellt werden, so ist er verpflichtet, den Lieferanten umgehend hierüber zu informieren.


§ 4 – Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug netto Kasse. Skontoabzüge sind unzulässig, es sei denn, es wurde eine entsprechende schriftliche Absprache über die Höhe und die Modalitäten der Skontogewährung getroffen.

Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit entgegengenommen. Die Wertstellung erfolgt an dem Tag, an dem der Gegenwert zur Verfügung steht.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Bekanntwerden von Umständen, die dazu führen, dass die Kreditwürdigkeit des Bestellers infrage gestellt wird, werden sämtliche Forderungen unabhängig von der gesetzten oder vereinbarten Frist sofort fällig. Ausstehende Lieferungen und Zahlungen werden dann nur noch gegen Vorkasse ausgeführt.

Befindet sich der Besteller im Zahlungsverzug, werden von diesem Zeitpunkt an Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden bleibt vorbehalten.


§ 5 – Eigentumsvorbehalt

An allen gelieferten Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen das Eigentum aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

Der Besteller ist verpflichtet, die Kauf-/Mietsache pfleglich zu behandeln.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Von dieser Befugnis wird jedoch kein Gebrauch gemacht, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht im Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt.

Durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware erwirbt der Geschäftspartner kein Eigentum an den ganz oder teilweise neu hergestellten Sachen. Die Verarbeitung erfolgt stets und ausschließlich für uns.

Für Schäden an Mietsachen, die durch Feuer, grobe Fahrlässigkeit und Nichtbeachtung des Ölstandes der Mietgegenstände sowie durch Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung durch Dritte haftet der Mieter.


§ 6 – Aufrechnung

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 7 – Lieferzeiten

Lieferfristen – und Termine gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Ansonsten sind Lieferfristen und Termine unverbindlich. Sie gelten als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager oder das Hersteller- oder Lieferwerk verlassen haben oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Soweit und sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


§ 8 – Haftung

Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges für jede vollendete Woche im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. Dies gilt nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt (Streik etc.).

Sollte durch Ereignisse höherer Gewalt die Lieferung unmöglich gemacht werden, so berechtigen diese Umstände uns, die Lieferfrist angemessen unter Aufrechterhaltung des Vertrages zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist berechtigt, eine entsprechende Erklärung hierüber zu fordern.


§ 9 – Mängel und Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass der Besteller die Ware umgehend nach Erhalt ordnungsgemäß überprüft hat. Für gewerbliche Unternehmen gilt die Vorschrift des § 377 HGB.

Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Werkes oder des Lagers. Mängelrügen sind unverzüglich nach Empfang der Ware oder innerhalb der Mietzeit anzuzeigen. Mängel die durch sorgfältige Prüfung bei Empfangsnahme der Leistung nicht erkannt werden können, sind unverzüglich nach deren Aufspüren schriftlich zu rügen.

Mängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmen in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung gegenüber Unternehmen und in 24 Monaten gegenüber Privatkäufern.

Hinsichtlich gebrauchter Ware wird die Gewährleistung gegenüber gewerblichen Verkäufern ausgeschlossen und für private Käufer gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich einer fristgerechten Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen.

Vor einer Rückabwicklung ist uns stets ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Mängelansprüche bestehen jedoch nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, der natürlichen Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und Bedienung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen am Kaufgegenstand vorgenommen, so führt dies zu Erlöschen der Mängelansprüche. 3

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.


§ 10 – Erfüllungsort

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Bei den vermieteten Gegenständen haftet der Vermieter nicht für Schäden, die durch den Gebrauch des Gerätes entstehen und auch nicht für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten von Hilfspersonen entstanden sind. Eine Haftung besteht ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.


§ 11 – Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelungen eine solche gesetzlich zusätzliche Regelung betreffen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.




Heinz Röhrs GmbH

Geschäftsführer Marko Röhrs

Rübenkampsweg 14

27367 Clüversborstel

Steuer-Ident-Nr.: DE 116326162